Schutzrechtsverletzung
Ihre eigenen Schutzrechte werden verletzt?
Wenn Sie feststellen, dass Ihre eigenen Rechte (Marken, urheberrechtliche Werke wie Layouts, Grafiken, Texte etc.) verletzt werden, dann sollte alsbald geprüft werden, ob die Verhaltensweise der Gegenseite verboten werden kann. Wir sehen uns den Sachverhalt an und informieren Sie über mögliche Vorgehensweisen. Im Erfolgsfall sind unsere Anwaltshonorare entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen dann von der Gegenseite zu tragen.