Medienrecht, Presserecht und Äußerungsrecht

Kernbereich des Medienrechtes ist das Presserecht, also die Durchsetzung von Ansprüchen Betroffener gegen Medienunternehmen, z.B. Verlage oder Fernsehsender.
Durch unwahre Berichterstattung, z.B. die Verbreitung falscher Testberichte oder Schmähungen bis hin zu Rufmordkampagnen bzw. die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild (unzulässige Fotoverwendung) können enorme Beeinträchtigungen entstehen.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an, da eine prospektive Einflussnahme einer Berichterstattung (z.B. Interviewwunsch) besonders erfolgsversprechend ist. Beachten Sie auch, dass im Medienrecht sehr enge Reaktionsfristen durch die Rechtsprechung vorgegeben sind. Hat eine negative Berichterstattung bereits stattgefunden, haben Sie das Recht auf:

  • Unterlassung
  • Gegendarstellung
  • Richtigstellung
  • ggf. eine Geldentschädigung

Leistungsschwerpunkte:

·         Abmahnungen und deren Abwehr

·         Bandübernahmeverträge

·         Einstweiliger Rechtsschutz

·         Forderungsmanagement

·         IT- / Softwareverträgen

·         Internetauftritte

·         Künstlerverträge

·         Lizenzverträge

·         Produktionsverträgen

·         Prüfung von Lizenzrechten

·         PR Beratung und Prüfung

·         Prüfung von Werbekampagnen

·         Sponsoring- / Werbeverträgen

·         strafbewehrte Unterlassungsklärungen

·         Vertragsgestaltung

Datenschutz

Kontakt

RA Markus Gronau
Hohe Bleichen 21
20354 Hamburg

040 73448377

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