Inkasso
Die Kanzlei ist auf den anwaltlichen Forderungseinzug spezialisiert und garantiert Effizienz durch Fachwissen sowie den technischen und persönlichen Einsatz zur Lösung dieser Aufgabe.
Lassen Sie Ihre offenen Forderungen kostengünstig und professionell beitreiben. Ihre Forderungen werden gegenüber dem Schuldner auf Grundlage der üblichen Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ohne versteckte Kosten eingezogen. Sie erhalten im Erfolgsfall den Rechnungsbetrag zuzüglich etwaiger Verzugszinsen zu 100 % ausgekehrt.
Das Kostenrisiko bleibt überschaubar. Alle Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts sind bei Verzug als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen und werden bei diesem eingefordert.
Schuldner zahlen häufig bereits nach der vorgerichtlichen Mahnung bzw. nach dem gerichtlichen Mahnbescheid.
Der Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit, die Forderung (ggf. in Raten) zu begleichen und die Angelegenheit zu beenden.
Sie können Ihre Schuldnerdaten einfach über das Internet an unsere Kanzlei übermitteln. Zu den notwendigen Daten gehören die Rechnung als PDF sowie die letzten Mahnung.
Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihre Forderung langfristig ohne Angst vor Verjährung durchsetzen.
Dafür bietet die Kanzlei einen bedarfsorientierten, kosten- und risikobewussten Forderungseinzug aus einer Hand an. Selbstverständlich wird auch Fachinkasso beispielsweise für Ärzte und andere Dienstleister mit Säumnisproblemen Ihrer Kunden angeboten.